Fachbereiche
Rechtsreferent/in jur. (FSH)
- Studienbeschreibung
- Studienablauf
- Studieninhalte
- Berufsperspektiven
- Voraussetzungen
- Gebühr/-dauer
Rechtswissenschaften
- Assessorwirt/in jur. (FSH)
- Rechtswirt/in (FSH)
- Rechtsreferent/in jur. (FSH)
Wirtschaftsrecht
- Wirtschaftsjura (FSH)
- Rechtsökonom/in (FSH)
Betriebswirtschaft
- Betriebswirt/in (FSH)
- Wirtschaftsreferent/in (FSH)
- Marketingwirt/in (FSH)
Fachinstitut für ADS
- Erste jur. Staatsprüfung
- Zweite jur. Staatsprüfung
- Fachwirt für Kanzleimanagement
Kontakt

Kontakt  |   Login    

Rechtsreferent/in jur. (FSH) – Studiumsdauer / Gebühr

Das Studium ist auf eine Dauer von drei Semestern ausgerichtet. Um insbesondere für berufsbegleitend Studierende eine gleichmäßige zeitliche Auslastung zu erreichen, ist der Studieninhalt auf achtzehn Monats-Lehrmodule verteilt.
Eine zeitliche Sonderstrukturierung bei besonderen rechtlichen Vorkenntnissen ist auf Anfrage möglich.

Die Studiengebühr beträgt monatlich 125,- €, verteilt über die Studiendauer von 18 Monaten. Bei Verlängerung/Verkürzung der Studiendauer ermäßigt/erhöht sich die monatliche Teilleistung entsprechend.

Der erfolgreiche Abschluss der Fernstudiums berechtigt zur ermäßigten Teilnahme an den weitergehenden Fernstudiengängen der FSH.

Für Teilnehmer mit rechtlichen Basis-Vorkenntnissen wie z.B. Rechtsanwaltsfachangestellte oder Rechtsfachwirte (vorm. Bürovorsteher) kann ggf. eine entsprechende Verkürzung der Studiendauer in Betracht kommen. Entsprechendes gilt im Falle der Absolvierung von weitergehenden Studiengängen, sofern der Rahmenlehrplan entsprechend Rechtanteile beinhaltet.

Auch bei vorhergehendem Teilstudium des Rechts an anderen Lehrinstitutionen kann, sofern ein entsprechender Leistungsnachweis die erworbenen Kompetenzen nachweist, eine Anrechnung erfolgen. Im Zweifelsfalle können Sie eine entsprechende Anfrage zur individuellen Möglichkeit der Anerkennung stellen.

Vorkenntnisse aus rechtsbezogenen Lehrgängen ohne vollwertige Aufsichtsprüfungen, wie zum Teil bei notenlosen EZT oder IHK-Zertifikaten (= Teilnahme-Bescheinigungen) über privat absolvierte Prüfungen können mangels ausreichendem eigenen Leistungsnachweis nicht angerechnet werden.
Im Unterschied zu IHK-Zeugnissen dienen diese IHK-Zertifikate als Bescheinigung für die Teilnahme an privaten Kooperationslehrgängen mit Prüfungen, die überwiegend als Einsendeklausuren ohne Aufsicht zu Hause geschrieben werden. Insoweit ist eine Bewertung als erbrachte Eigenleistung bzw. individuell erworbene rechtliche Fachkompetenz nicht möglich.










Kontakt
FSH

Telefon:
0681/390-5263

E-mail:
info@e-fsh.de


Studienführer
Download detaillierterer Studien-
informationen:










 
 Grafiken und Inhalte dieser Internetpräsenz sind urheberrechtlich geschützt. Jede Vervielfältigung, oder anderweitige Verwendung ohne schriftliche Genehmigung der 1st Position GmbH ist untersagt. Erwähnte Produkte oder Verfahren sind in der Regel eingetragene Warenzeichen und werden als solche betrachtet. Partner