FSH-Studiengänge
Rechtsreferent/in (FSH)
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Rechtsreferent/in jur. (FSH) – Studiumsdauer / Gebühr

Das Studium ist auf eine Dauer von drei Semestern ausgerichtet. Um insbesondere für berufsbegleitend Studierende eine gleichmäßige zeitliche Auslastung zu erreichen, ist der Studieninhalt auf achtzehn Monats-Lehrmodule verteilt.
Eine zeitliche Sonderstrukturierung bei besonderen rechtlichen Vorkenntnissen ist auf Anfrage möglich.

Die Studiengebühr beträgt monatlich 155,- €, verteilt über die Studiendauer von 18 Monaten. Bei Verlängerung/Verkürzung der Studiendauer ermäßigt/erhöht sich die monatliche Teilleistung entsprechend.

Der erfolgreiche Abschluss der Fernstudiums berechtigt zur ermäßigten Teilnahme an den weitergehenden Fernstudiengängen der FSH.

Für Teilnehmer mit rechtlichen Basis-Vorkenntnissen wie z.B. Rechtsanwaltsfachangestellte oder Rechtsfachwirte (vorm. Bürovorsteher) kann ggf. eine entsprechende Verkürzung der Studiendauer in Betracht kommen. Entsprechendes gilt im Falle der Absolvierung von weitergehenden Studiengängen, sofern der Rahmenlehrplan entsprechend Rechtanteile beinhaltet.

Für Anrechnungen von Leistungen aus anderen rechtsbezogenen Studiengängen gilt folgendes: Absolvierte Studien ohne vollwertige Aufsichtsprüfungen können mangels ausreichendem eigenen Leistungsnachweis nicht angerechnet werden. Dies gilt insbesondere für Prüfungen die ganz oder überwiegend als Einsendeklausuren ohne Aufsicht zu Hause geschrieben werden. Insoweit ist eine Bewertung als erbrachte Eigenleistung bzw. individuell erworbene rechtliche Fachkompetenz nicht möglich.

Da alle FSH-Abschlüsse ausschließlich durch Abschlussprüfungen unter Aufsicht erlangt werden können, sind oft auch Arbeitgeber bereit die entsprechenden Studienkosten ganz oder teilweise mit zu finanzieren.









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0681 / 390 5263

E-mail:
info@e-fsh.de


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